Grimmschule Weißwasser
Aktuelles
Schulordnung Förderschulen
§ 20a
Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Primarstufe
1Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 8 mit Ausnahme der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. 2Dies gilt nicht, wenn
- 1.die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist,
- 2.die Nutzung im Einzelfall von der Lehrkraft zugelassen wurde oder
- 3.die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat.
3Für Schülerinnen und Schüler der Unterstufe, der Mittelstufe und der Oberstufe in Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3887.16#p20a
Weißwasser, den 10.06.2025
Elterninformation – Aufsicht vor Unterrichtsbeginn
Sehr geehrte Eltern,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die schulische Aufsichtspflicht für Ihre Kinder erst ab 08:00 Uhr beginnt. Vor diesem Zeitpunkt steht keine Aufsicht zur Verfügung.
Deshalb kann die Schule keine Verantwortung für ihr Kind übernehmen, das vor 08:00 Uhr auf dem Schulgelände eintrifft.
Grosser
