Grimmschule Weißwasser

Aktuelles




Schulordnung Förderschulen

§ 20a
Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Primarstufe

1Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 8 mit Ausnahme der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. 2Dies gilt nicht, wenn

1.die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist,
2.die Nutzung im Einzelfall von der Lehrkraft zugelassen wurde oder
3.die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat.

3Für Schülerinnen und Schüler der Unterstufe, der Mittelstufe und der Oberstufe in Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3887.16#p20a



Weißwasser, den 10.06.2025

Elterninformation – Aufsicht vor Unterrichtsbeginn 

Sehr geehrte Eltern,

wir möchten Sie darüber informieren, dass die schulische Aufsichtspflicht für Ihre Kinder erst ab 08:00 Uhr beginnt. Vor diesem Zeitpunkt steht keine Aufsicht zur Verfügung.

Deshalb kann die Schule keine Verantwortung für ihr Kind übernehmen, das vor 08:00 Uhr auf dem Schulgelände eintrifft.

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